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Einladung zur Jahreshauptversammlung und zugleich Einladung zur Gründungsversammlung des "Fischereivereins Mittergars e.V."
Am Freitag, den 29.04.16, 20:00 Uhr, findet in der Fischerhütte die Jahreshauptversammlung 2016 statt, die zugleich auch als Gründungsversammlung des "Fischereivereins Mittergars e.V." fungiert. Wie bereits bekannt ist, möchte der Fischereiverein Mittergars das Grundstück, auf dem sich die Hütte und die Fischweiher befinden, käuflich erwerben. Von der Gemeinde Gars a. Inn (Grund- stückseigentümer) ist der Kauf bereits genehmigt. Um jedoch als Grundstückseigentümer ins Grundbuch eingetragen werden zu können, ist es eine rechtliche Voraussetzung, daß es sich beim Verein um einen e.V. (eingetragener Verein) handeln muß. Hierzu ist aber eine Gründungsver- sammlung notwendig, bei der eine Vereinssatzung beschlossen, sowie eine Vorstandschaft ge- wählt werden muß. Mit dem entsprechenden Protokoll der Gründungsversammlung wird dann der Verein durch einen Notar als e.V. im Gerichtsregister eingetragen. Erst dann kann der Verein das Grundstück käuflich erwerben und sich ins Grundbuch als Eigentümer eintragen lassen.
Fischerfest 2016
Der Fischereiverein Mittergars ist an einem Punkt in der Vereinsgeschichte angelangt, an dem es an der Zeit ist, sich wieder neu zu orientieren und wieder zu den eigentlichen Wurzeln eines Fischereivereins zurückzukehren. Der Schwerpunkt des Vereins soll wieder auf dem liegen, was einen Fischereiverein ausmacht, nämlich das Fischen und die Pflege und der Erhalt der Gewässer. Dies soll wieder der Hauptbestandteil des Vereins werden. Da sich in der letzten Zeit die immense Arbeit beim Fischerfest auf immer weniger Schultern ver- teilt hatte und keine Besserung in Sicht kam, haben wir, die Vereinsführung, uns zu diesem ein- schneidenden Schritt entschlossen. Aus diesem Grunde findet im Jahr 2016 kein Fischerfest statt. Wenn in naher Zukunft wieder mehr Helfer bereit sind, beim Fest aktiv mitzuhelfen, wird es auch wieder ein Fischerfest geben, vielleicht dann in einem kleineren Kreise. Wer nicht dazu bereit ist, diesen Weg mit uns zu gehen, dem wird natürlich ein Sonderkündigungs- recht eingeräumt. Wer aus dem Verein austreten möchte, kann dies mit sofortiger Wirkung tun, ohne eine Frist einhalten zu müssen. Dazu bitten wir die Mitglieder/-innen, die aus dem Verein austreten möchten, dies uns kurz schriftlich mitzuteilen. Wer dem Fischereiverein weiterhin die Treue halten möchte, braucht nichts weiter zu veranlassen. Da es heuer kein Fischerfest gibt, können die erhaltenen Biermarken bei den Vereinsaktivitäten (z.B. Karfreitag, JHV u.a.) eingelöst werden. |
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