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Einladung zur Jahreshauptversammlung und zugleich Einladung zur

Gründungsversammlung des "Fischereivereins Mittergars e.V."

 

Am Freitag, den 29.04.16, 20:00 Uhr, findet in der Fischerhütte die Jahreshauptversammlung

2016 statt, die zugleich auch als Gründungsversammlung des "Fischereivereins Mittergars e.V."

fungiert.

Wie bereits bekannt ist, möchte der Fischereiverein Mittergars das Grundstück, auf dem sich die

Hütte und die Fischweiher befinden, käuflich erwerben. Von der Gemeinde Gars a. Inn (Grund-

stückseigentümer) ist der Kauf bereits genehmigt. Um jedoch als Grundstückseigentümer ins

Grundbuch eingetragen werden zu können, ist es eine rechtliche Voraussetzung, daß es sich beim

Verein um einen e.V. (eingetragener Verein) handeln muß. Hierzu ist aber eine Gründungsver-

sammlung notwendig, bei der eine Vereinssatzung beschlossen, sowie eine Vorstandschaft ge-

wählt werden muß. Mit dem entsprechenden Protokoll der Gründungsversammlung wird dann der

Verein durch einen Notar als e.V. im Gerichtsregister eingetragen. Erst dann kann der Verein das

Grundstück käuflich erwerben und sich ins Grundbuch als Eigentümer eintragen lassen.

 

Fischerfest 2016

 

Der Fischereiverein Mittergars ist an einem Punkt in der Vereinsgeschichte angelangt, an dem es

an der Zeit ist, sich wieder neu zu orientieren und wieder zu den eigentlichen Wurzeln eines

Fischereivereins zurückzukehren. Der Schwerpunkt des Vereins soll wieder auf dem liegen, was

einen Fischereiverein ausmacht, nämlich das Fischen und die Pflege  und der Erhalt der Gewässer.

Dies soll wieder der Hauptbestandteil des Vereins werden.

Da sich in der letzten Zeit die immense Arbeit beim Fischerfest auf immer weniger Schultern ver-

teilt hatte und keine Besserung in Sicht kam, haben wir, die Vereinsführung, uns zu diesem ein-

schneidenden Schritt entschlossen.

Aus diesem Grunde findet im Jahr 2016 kein Fischerfest statt. Wenn in naher Zukunft wieder

mehr Helfer bereit sind, beim Fest  aktiv mitzuhelfen, wird es auch wieder ein Fischerfest geben,

vielleicht dann in einem kleineren Kreise.

Wer nicht dazu bereit ist, diesen Weg mit uns zu gehen, dem wird natürlich ein Sonderkündigungs-

recht eingeräumt. Wer aus dem Verein austreten möchte, kann dies mit sofortiger Wirkung tun,

ohne eine Frist einhalten zu müssen. Dazu bitten wir die Mitglieder/-innen, die aus dem Verein

austreten möchten, dies uns kurz schriftlich mitzuteilen.

Wer dem Fischereiverein weiterhin die Treue halten möchte, braucht nichts weiter zu veranlassen.

Da es heuer kein Fischerfest gibt, können die erhaltenen Biermarken bei den Vereinsaktivitäten

(z.B. Karfreitag, JHV u.a.) eingelöst werden.

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